Aufnahme, Anruf, – ansprechbar?

Viele Mitarbeitende im Krankenhaus sind von Anrufen genervt. Auch von den „ständigen“ Anrufen Angehöriger, die wissen wollen wie es ihrem Angehörigen im Krankenhaus geht. Menschen mit Demenz können meist nicht mehr selbst Auskunft an ihre Angehörigen geben was „der Doktor“ bei der Visite gesagt hat. Also rufen die Angehörigen an. Oder bitten um ein Gespräch, wenn sie vor Ort sind. Das ist natürlich nachvollziehbar. Bei entsprechend vielen Patienten die zu behandeln sind, sind die wiederholten Anrufe und Gespräche häufig echte Zeitfresser. Hinzu kommt, dass sie nicht selten unterbrochen werden durch dringendes Stationsgeschehen, der Krankenhausmitarbeiter nur mit halbem Ohr zuhören kann. Eine weitere Quelle für Missverständnisse, Unzufriedenheiten und Fehler.

Als Demenzbeauftragte/r können Sie nach Wegen suchen, hier eine Verbesserung herbeizuführen.

Prüfen Sie, ob es möglich ist bei Patienten mit Demenz einen festen Gesprächstermin bereits zu Beginn festzulegen. Beispielsweise drei oder fünf Tage nach der Aufnahme. Dieser Termin wird in Zeit und Dauer festgelegt, sobald der Patient mit Demenz auf seiner voraussichtlichen End-Station angekommen ist. Der Stationsarzt und eine Pflegefachkraft erhalten natürlich ebenfalls diesen Termin, ebenso wie die Kolleginnen und Kollegen des Entlassungsmanagements. Zu diesem Termin müssen die oder derjenige Kontaktverantwortliche alle relevanten Informationen zum Patienten parat haben:

  • Was wurde diagnostiziert und wie ist der aktuelle Status?
  • Wie wird behandelt?
  • Wie lange wird der Krankenhausaufenthalt voraussichtlich dauern?
  • Was können / sollten die Angehörigen jetzt und im Hinblick auf die Entlassung tun?
  • An wen können Sie sich nach dem Krankenhausaufenthalt in Sachen Demenz wenden?

Wenn es gelingt einen standardisierten, festen Gesprächstermin jeweils automatisiert im Zusammenhang mit der Aufnahme festzulegen, kann dies sowohl die Mitarbeitenden als auch die Angehörigen erheblich entlasten. „Dauernde“ Anrufe unterbleiben zumindest zu einem guten Teil – denn die Angehörigen können sich darauf verlassen, dass es einen Termin für sie gibt an dem man wirklich Zeit hat. Ein Termin, in dem sie die nötigen Informationen bekommen und möglicherweise auch schon Hinweise darauf, was hinsichtlich der Entlassung zu tun ist.  

Entlassungsmanagement

Wichtig ist die Einbindung des Entlassungsmanagements zu einem frühen Zeitpunkt. Angehörige berichten immer wieder, dass dies nicht funktioniert und ihr kranker Angehörige von „heute auf Morgen“ auf „die Straße“ gesetzt wird. Schlimmstenfalls wird daraus eine Entlassung mit vorprogrammiertem „Drehtüreffekt“. Heute entlassen – nach zwei Tagen wieder in der Klinik. Das ist für Menschen mit Demenz unter Umständen katastrophal und ökonomisch seitens des Krankenhauses nicht so richtig clever.  

Übrigens: die Verpflichtung die Entlassung ordentlich zu organisieren ist nicht an eine Aufenthaltsdauer gekoppelt. Vor nicht allzu langer Zeit berichteten Angehörige von einem Fall in Baden-Württemberg, bei dem die Organisation der Entlassung durch die Klinik schlicht verweigert wurde. Mit der Begründung, dass eine viertägige Aufenthaltsdauer zu keinerlei Entlassungsmanagement „berechtige“. Wenn ein Krankenhaus so wenig von sich selbst und seinen Patienten hält ist es verständlich und richtig, wenn es gemieden wird. Von Patienten, Angehörigen – und Gesundheitsberuflern. Seit 2015 schon besteht nach § 39 Abs. 1a SGB V ein Anspruch auf ein Entlassungsmanagement. Weiteres dazu hier.

Infomaterial

Auch eine Stationsvisitenkarte ist eine Überlegung wert. Dies kann dem Krankenhaus „Fehlanrufe“, die zeitfressend weitergeleitet werden, ersparen. Hängen in der Warteschleife oder zig mal weiterverbunden zu werden, entspannt einfach niemanden. Als Demenzbeaufragte/r haben Sie hoffentlich ohnehin eigene, damit die Angehörigen bei Fragen zum Thema Demenz direkt einen kompetenten Ansprechpartner erreichen können. Sie können zudem versuchen Verständnis für notwendige Klinikabläufe zu schaffen.   

Demenzbeauftragte und das Entlassungsmanagement sollten zudem in einem Formbrief übersichtlich die wichtigsten Adressen der Region in Sachen Demenz vorhalten. Dieser kann den Angehörigen gezielt ausgehändigt, oder standardisiert beim Patienten mit Demenz hinterlegt werden.  

Als Demenzbeauftragte suchen Sie alternativ oder zusätzlich nach einer Möglichkeit, einen Infopoint für Angehörige von Menschen mit Demenz einzurichten. Ein Ständer mit Flyern und Broschüren, vielleicht mit einer Sitzmöglichkeit dabei, reichen fürs Erste vollkommen aus.
Viele Broschüren und Flyer sind kostenlos erhältlich, die Kosten jedenfalls überschaubar. Auch für diesen stellen Sie die wichtigsten Anlaufstellen in der Region zusammen.

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Jochen Gust

Pflegefachperson, Projektmitarbeiter, Demenzbeauftrager im Krankenhaus, Autor, Moderator, Dozent; Freiberufler

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