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	<title>Pflegeberufegesetz Archive - Demenz-Zeitung</title>
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	<description>Informationen rund um Demenz, Pflege und Versorgung</description>
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		<title>Apotheker als Pflegeberater? Wo sinnvolle Zusammenarbeit endet und jetzt Doppelstrukturen gefordert werden</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Jochen Gust]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Sep 2026 07:41:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Politik und Panorama]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Zwei Landesapothekerkammern wollen Apotheken neue Aufgaben in der Pflege übertragen – selbstverständlich vergütet. Hessen denkt an Beratung zu Pflegegradanträgen, Vorbereitung auf Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst, Hilfsmittelberatung und eine allgemeine&#8230;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-zeitung.de/2026/09/17/apotheker-als-pflegeberater-wo-sinnvolle-zusammenarbeit-endet-und-jetzt-doppelstrukturen-gefordert-werden/">Apotheker als Pflegeberater? Wo sinnvolle Zusammenarbeit endet und jetzt Doppelstrukturen gefordert werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-zeitung.de">Demenz-Zeitung</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Zwei Landesapothekerkammern wollen Apotheken neue Aufgaben in der Pflege übertragen – selbstverständlich vergütet. Hessen denkt an Beratung zu Pflegegradanträgen, Vorbereitung auf Begutachtungen durch den Medizinischen Dienst, Hilfsmittelberatung und eine allgemeine „pflegerische Begleitung“. Berlin fordert einen pharmazeutischen Hausbesuch, bei dem neben der Medikation auch die „tatsächliche Versorgungssituation“ im Haushalt geprüft und gegebenenfalls eine „erweiterte Versorgungskoordination“ übernommen werden soll.<br>(siehe hier: <a href="https://www.haeusliche-pflege.net/apotheken-wollen-pflegedienstaufgaben-uebernehmen/?utm_source=newsletter&amp;utm_medium=email&amp;utm_campaign=ckdaily_NL_20260917">Häusliche Pflege: Bericht</a> , oder hier <a href="https://www.abda.de/fuer-apotheker/arzneimittelkommission/amk-nachrichten/detail/deutscher-apothekertag-2026/">Digitalmappe vom Apothekertag</a>).</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Man kann diese Forderungen als Beitrag zur Entlastung eines überforderten Pflegesystems verkaufen. Man kann aber auch eine wesentlich einfachere Frage stellen: warum soll die Pflegeversicherung &#8211; die Beitragszahler &#8211; neue Beratungsleistungen für Apotheken bezahlen, wenn für einen erheblichen Teil dieser Aufgaben längst gesetzlich geregelte Pflegeberatungs- und Unterstützungsstrukturen existieren?</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Apotheker können Medikamente </strong></h2>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Apothekerinnen und Apotheker verfügen über eine wichtige und eigene Fachkompetenz. Gerade bei älteren Menschen mit mehreren Erkrankungen und zahlreichen Arzneimitteln können sie einen erheblichen Beitrag zur Arzneimitteltherapiesicherheit leisten, neben dem Verkauf von Zauberzucker und Hautcreme. Die bereits bestehende pharmazeutische Dienstleistung zur erweiterten Medikationsberatung bei Polymedikation zeigt z.B., wo diese Kompetenz sinnvoll eingesetzt werden kann: Medikamente erfassen, Doppelmedikation und mögliche Wechselwirkungen erkennen, Anwendungsprobleme identifizieren, Selbstmedikation berücksichtigen und einen aktuellen Medikationsplan erstellen. Genau dafür sind Apotheken qualifiziert. Auch ein Hausbesuch kann in diesem Zusammenhang sinnvoll sein.<br><br>Aber daraus folgt nicht, dass Apotheker/innen plötzlich Pflegefachpersonen oder Pflegeberater ersetzen könnten.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Pharmazie und professionelle Pflege sind unterschiedliche Berufe mit unterschiedlichen Qualifikationen. Arzneimitteltherapie ist nicht Pflegebedarf. Ein Medikamentenschrank ist kein Pflegeassessment. Und Kenntnisse über die Dauermedikation eines Menschen ersetzen keine pflegefachliche Beurteilung seiner Versorgungssituation.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Aus Arzneimittelberatung wird plötzlich „pflegerische Begleitung“</strong></h2>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Genau hier wird der hessische Antrag problematisch. Es sollen also demnach neue „apothekenpflegerische Kernleistungen“ unter anderem die Unterstützung bei Pflegegradanträgen, die Vorbereitung und Begleitung von Begutachtungen des Medizinischen Dienstes, Hilfsmittelberatung und eine allgemeine pflegerische Begleitung definiert werden. Diese Leistungen sollen in den Leistungskatalog der gesetzlichen Pflegeversicherung aufgenommen werden.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Das ist keine kleine Ergänzung der Arzneimittelberatung mehr. Das ist der Versuch, Apotheken in ein Feld hineinzuschieben, für das das Sozialrecht längst eigene Strukturen geschaffen hat:</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Wer Leistungen der Pflegeversicherung erhält oder einen Antrag gestellt hat und erkennbar Beratung benötigt, hat bereits Anspruch auf Pflegeberatung nach § 7a SGB XI. Deren gesetzlicher Auftrag ist ausgesprochen umfassend: Der Hilfebedarf soll systematisch erfasst und analysiert, ein individueller Versorgungsplan erstellt, notwendige Leistungen sollen koordiniert, deren Umsetzung begleitet und der Plan bei veränderter Bedarfslage angepasst werden. Die Beratung kann ausdrücklich im häuslichen Umfeld und unter Einbeziehung von Angehörigen stattfinden.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Das ist Versorgungskoordination. Sie muss nicht erst als neue pharmazeutische Dienstleistung erfunden werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Beratung zu Hause gibt es ebenfalls längst</strong></h2>



<div class="wp-block-columns is-layout-flex wp-container-core-columns-is-layout-8f761849 wp-block-columns-is-layout-flex">
<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow">
<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Auch die Vorstellung, pflegende Angehörige bräuchten erstmals jemanden, der zu ihnen nach Hause kommt und die Versorgung betrachtet, hält einem Blick ins Pflegeversicherungsrecht kaum stand.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">§ 37 Abs. 3 SGB XI kennt seit Langem Beratungsbesuche in der eigenen Häuslichkeit. Und der Gesetzgeber formuliert deren Auftrag bemerkenswert eindeutig: Sie dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege sowie der regelmäßigen Hilfestellung und „praktischen pflegefachlichen Unterstützung“ der häuslich Pflegenden. Diese Besuche dürfen unter anderem von zugelassenen Pflegediensten, anerkannten Beratungsstellen mit nachgewiesener pflegefachlicher Kompetenz oder entsprechend beauftragten Pflegefachpersonen durchgeführt werden. Das Gesetz verlangt ausdrücklich spezifisches Wissen zum Krankheits- und Behinderungsbild, zum daraus entstehenden Hilfebedarf und besondere Beratungskompetenz.</p>
</div>



<div class="wp-block-column is-layout-flow wp-block-column-is-layout-flow">
<div style="background:#f4f7f8; border-left:5px solid #4f6f73; padding:18px 20px; margin:24px 0; border-radius:4px;">
  <h3 style="margin-top:0;">Besonders bemerkenswert: Die bestehenden Angebote sind nicht etwa gescheitert</h3>

  <p>Die Forderung wäre leichter nachvollziehbar, wenn die bestehende Pflegeberatung nachweislich nicht funktionierte.</p>

  <p>Die aktuelle Evaluation des GKV-Spitzenverbandes spricht jedoch eine andere Sprache. Rund 87 Prozent der befragten Versicherten waren 2026 mit der Pflegeberatung ihrer Pflegekasse zufrieden. Verbesserungsbedarf sieht die Untersuchung vor allem bei der Bekanntheit des Angebots: Ein erheblicher Teil derjenigen, die die Pflegeberatung nicht nutzen, kennt sie schlicht nicht.</p>

  <p style="margin-bottom:0;"><strong>Vielleicht sollte man die vorhandene Pflegeberatung besser bekannt machen und leichter erreichbar gestalten, statt eine neue Berufsgruppe für teilweise dieselben Aufgaben aus der Pflegeversicherung bezahlen zu lassen.</strong></p>
</div>
</div>
</div>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Auch Schulungen pflegender Angehöriger im eigenen Zuhause sind nichts Neues. § 45 SGB XI verpflichtet die Pflegekassen zu Pflegekursen, die Fähigkeiten zur eigenständigen Durchführung der Pflege vermitteln sollen. Auf Wunsch findet die Schulung direkt im Haushalt des pflegebedürftigen Menschen statt.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Und nun soll daneben eine weitere, von der Pflegeversicherung vergütete Struktur in Apotheken entstehen. Das kann man interprofessionelle Versorgung nennen. Man kann es aber genauso gut eine überflüssige Doppelstruktur nennen.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Und dann ist da noch der Vorbehaltsbereich der Pflege</strong></h2>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Noch grundsätzlicher wird die Sache beim Berliner Vorschlag. Der geplante pharmazeutische Hausbesuch soll nicht nur die Arzneimittelversorgung erfassen. Genannt werden ausdrücklich die „Prüfung der tatsächlichen Versorgungssituation im Haushalt“ und gegebenenfalls eine „erweiterte Versorgungskoordination“. Dafür müsse die Leistung wegen des größeren Umfangs auch höher vergütet werden, argumentiert die Apothekerkammer.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Was genau soll aber unter der „Prüfung der tatsächlichen Versorgungssituation“ verstanden werden? Solange gefragt wird, ob Medikamente vorhanden sind, korrekt gelagert und richtig eingenommen werden, befinden wir uns eindeutig im pharmazeutischen Bereich.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Sobald jedoch beurteilt werden soll,</p>



<ul class="wp-block-list">
<li class="has-medium-font-size">ob ein Mensch ausreichend versorgt ist,</li>



<li class="has-medium-font-size">welcher individuelle Pflegebedarf besteht,</li>



<li class="has-medium-font-size">welche pflegerischen Risiken vorliegen,</li>



<li class="has-medium-font-size">welche pflegerischen Interventionen notwendig sind,</li>



<li class="has-medium-font-size">wie der Pflegeprozess gestaltet werden muss</li>



<li class="has-medium-font-size">oder ob die bisherige Pflege fachlich ausreichend und wirksam ist,</li>



<li class="has-medium-font-size">ändert sich die Situation fundamental.</li>
</ul>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Denn der Gesetzgeber hat bestimmte Tätigkeiten ausdrücklich Pflegefachpersonen vorbehalten. (§ 4 Pflegeberufegesetz).</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Pflegegradberatung ist mehr als Formulare ausfüllen</strong></h2>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Auch die geplante Beratung zu Pflegegradanträgen wirft Fragen auf. Natürlich benötigt niemand eine dreijährige Pflegeausbildung, um einem Menschen beim Ausfüllen eines Formulars zu helfen. Auch Angehörige, Sozialberatungen und andere Stellen tun dies täglich. Sobald daraus aber eine professionelle, von der Pflegeversicherung finanzierte Dienstleistung zur Vorbereitung auf die Pflegebegutachtung werden soll, darf nach der fachlichen Grundlage gefragt werden.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Die Begutachtung des Medizinischen Dienstes dreht sich gerade nicht hauptsächlich um Arzneimittel. Beurteilt wird, wie selbstständig ein Mensch seinen Alltag bewältigen kann und in welchen Bereichen Unterstützung notwendig ist. Der Medizinische Dienst setzt für die Begutachtung speziell ausgebildete Pflegefachpersonen oder Ärzte ein.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Dass Apotheker aufgrund der Arzneimittelversorgung häufig einen relativ guten Einblick in die gesundheitliche Situation ihrer Kunden haben, macht sie noch nicht zu Experten für Pflegebedürftigkeit. Auch eine Pflegefachperson im Pflegeheim wird nicht dadurch zum Pharmazeuten, weil sie seit zwanzig Jahren Medikamente stellt.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Berufliche Kompetenz funktioniert nicht nach dem Prinzip: Ich sehe viel davon, also bin ich auch dafür qualifiziert.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Ein weiterer Interessenkonflikt: Beratung und Verkauf</strong></h2>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Besonders sensibel ist die vorgeschlagene Hilfsmittelberatung. Apotheken sind nicht nur Gesundheitsdienstleister. Sie sind gleichzeitig Wirtschaftsunternehmen und verkaufen beziehungsweise liefern auch zahlreiche Hilfs- und Pflegehilfsmittel. Das ist legitim.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Aber wenn ausgerechnet der mögliche Leistungserbringer aus Mitteln der Pflegeversicherung dafür bezahlt werden soll, Versicherte über Produkte und Versorgungslösungen zu beraten, die er anschließend selbst anbieten kann, entsteht zumindest ein struktureller Interessenkonflikt. Das Sozialgesetzbuch legt bei bestehenden Beratungsstrukturen Wert auf Neutralität und Unabhängigkeit. Bisher jedenfalls. <br><br>Wer also eine zusätzliche Beratung durch Apotheken aus der Pflegeversicherung finanzieren will, muss deshalb erklären, wie diese Unabhängigkeit gewährleistet werden soll.</p>



<h2 class="wp-block-heading"><strong>Es geht ausdrücklich ums Geld</strong></h2>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Man sollte nicht so tun, als handele es sich bei diesen Forderungen ausschließlich um selbstlose Sorge um pflegebedürftige Menschen. Die Landesapothekerkammer Hessen fordert ausdrücklich eine strukturierte und vergütete neue pharmazeutische Dienstleistung. Berlin verlangt ebenfalls eine neue pDL und argumentiert ausdrücklich, der Hausbesuch müsse wegen seines größeren Umfangs „entsprechend höher vergütet“ werden. Gleichzeitig befindet sich der Berufsstand in einer politischen Phase, in der er sein Tätigkeitsspektrum erheblich erweitern will. Beim Deutschen Apothekertag wird über die zukünftige Rolle der Apotheken in der Gesundheitsversorgung diskutiert; die ABDA wirbt selbst für „mehr Verantwortung“ und eine stärkere Einbindung in die Primärversorgung.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Berufspolitik darf wirtschaftliche Interessen vertreten.Pflege darf diese Interessen aber ebenso deutlich benennen.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Wenn eine Berufsgruppe neue Tätigkeiten für sich beansprucht und gleichzeitig verlangt, dass dafür neue Vergütungsansprüche geschaffen werden, darf gefragt werden, ob tatsächlich eine Versorgungslücke geschlossen werden – oder ob hier lediglich ein neues Geschäftsfeld erschlossen werden soll. </p>



<h2 class="wp-block-heading">Zusammenarbeit statt Aufgabenverschiebung</h2>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Gerade für Menschen mit Demenz wäre eine echte Zusammenarbeit durchaus sinnvoll. Interprofessionalität bedeutet aber nicht, dass jeder Gesundheitsberuf nach und nach die Aufgaben der anderen übernimmt und sich anschließend eine neue Abrechnungsziffer dafür schaffen lässt.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Apotheken haben in der Versorgung pflegebedürftiger Menschen eine wichtige Rolle. Sie müssen dafür nicht zu Pflegeberatungsstellen werden. Und die Pflegeversicherung hat genügend finanzielle Probleme, ohne bereits vorhandene Leistungen noch einmal unter anderem Namen einzukaufen.</p>



<p class="has-medium-font-size wp-block-paragraph">Wer wirklich die Versorgung verbessern will, sollte die bestehenden pflegefachlichen Beratungsstrukturen stärken, ihre Bekanntheit erhöhen und ihre Erreichbarkeit verbessern.</p>



<p class="has-text-align-right has-medium-font-size wp-block-paragraph">Eine pharmazeutische Parallelstruktur für Pflegeberatung ist dafür nicht notwendig.<br><br>Jochen Gust</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://demenz-zeitung.de/2026/09/17/apotheker-als-pflegeberater-wo-sinnvolle-zusammenarbeit-endet-und-jetzt-doppelstrukturen-gefordert-werden/">Apotheker als Pflegeberater? Wo sinnvolle Zusammenarbeit endet und jetzt Doppelstrukturen gefordert werden</a> erschien zuerst auf <a href="https://demenz-zeitung.de">Demenz-Zeitung</a>.</p>
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