„Wir holen ihn zu uns.“ – Umzugskosten erstatten lassen

Der Großteil pflegebedürftiger Menschen wird Zuhause versorgt. Häufig übernehmen Zu- und Angehörige den Löwenanteil. Damit dies geleistet werden kann, sind nicht selten Umzüge nötig. Die Kosten hierfür können bezuschusst werden.

Bedarf steigt: Distanz muss verkürzt werden

Eine zusätzliche Belastung für pflegende Angehörige kann die räumliche Entfernung zum Familienmitglied sein, welches sie unterstützen möchten. Gerade nach einem größeren Ereignis – z.B. einem Sturz, einer stundenlangen Suche nach dem orientierungslosen Menschen mit Demenz oder auch einem Krankenhausaufenthalt wird die Entscheidung getroffen, dass der Pflegebedürftige näher zu den pflegenden Angehörigen ziehen muss. Die gute Nachricht: die Pflegekasse kann auf Antrag die Umzugskosten übernehmen bzw. bezuschussen.

Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – Antrag stellen

Rechtsgrundlage ist der §40 des SGB XI (Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – dazu gehören auch Umzüge z.B. in eine

  • barrierefreie, barrierearme / behindertengerechte Wohnung oder
  • ins betreute Wohnen oder
  • in eine Demenz-WG (Wohngemeinschaft) oder
  • innerhalb eines Gebäudes in eine andere Etage.

Schon aus Altersgründen kann es Angehörigen eines pflegebedürftigen unmöglich sein, den Umzug völlig in Eigenleistung zu stemmen (und selbst hierbei entstehen Kosten, die ggfs. erstattungsfähig sind).

Anspruchsvoraussetzungen sind:

  • Die pflegebedürftige Person ist in einen Pflegegrad eingestuft.
  • Umzugsziel ist eine Wohnung, durch die eine möglichst selbständige Lebensführung wiederhergestellt wird und sich der Unterstützungsaufwand verringert.
  • Durch den Umzug wird die häusliche Versorgung überhaupt erst ermöglicht oder erheblich erleichtert.

Demenzbeauftragte im Krankenhaus und Mitarbeitende der Sozial- und Entlassdienste sollten Patienten bzw. pflegende Angehörige unbedingt auf die Möglichkeit hinweisen, einen entsprechenden Antrag auf Bezuschussung bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen. Das ist grundsätzlich formlos möglich, in der Regel haben Pflegekassen hierfür jedoch ein eigenes Formular und ein Anruf genügt, damit es zugesandt wird. Ansonsten gibt es Musteranschreiben im Internet zu finden, z.B. bei der Verbraucherzentrale. Vielfach bieten auch Umzugsunternehmen an bei der Beantragung eines Zuschusses bei der Pflegekasse zu unterstützen – denn ein Kostenvoranschlag sollte dem Antrag sofort beigefügt sein.

Jochen Gust

Titelfoto: cottonbro studio on pexels

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Jochen Gust

Pflegefachperson, Projektmitarbeiter, Demenzbeauftrager im Krankenhaus, Autor, Moderator, Dozent; Freiberufler

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